1. Es ist verboten, die Plane und das Seil zu zerschneiden oder zu beschädigen. Wenn die Plane aufgrund der Verantwortung des Empfängers verloren geht, beschädigt wird oder kein Taillen- oder Seitenseil aufweist, muss sie gemäß den „Maßnahmen zum Umgang mit beschädigten und verlorenen Eisenbahnplanen“ behandelt werden.
2. Bei der Überprüfung auf Auffälligkeiten muss der Empfänger das Auto zusammen mit dem zuständigen Frachtführer entladen.
3. Rückgabe entladener Planen auf Standstrecken und Standbahnen: Nach der Entladung hat der Empfänger die Plane vorschriftsmäßig zu ordnen (sauber und falten) und innerhalb von zwei Tagen anhand des „LKW-Planenübergabeformulars“ in den Planenraum des Bahnhofs einzusenden " vom Standesfrachtführer ausgefüllt. Wenn der Empfänger die Plane nicht zum angegebenen Termin liefert, wird die Gebühr für die verlängerte Nutzung der Plane gemäß den Vorschriften erhoben und weniger als ein Tag wird als ein Tag berechnet.
4. Vor der Verwendung der Plane am Abfahrtsbahnhof wird die Qualität einzeln überprüft. Bei der Verwendung von Bahnplanen ist die Planennummer in der Spalte „Bahn-LKW-Planennummer“ des Frachtbriefs einzutragen; Bei der Verwendung von selbst gestellten Planen ist in der Spalte „LKW-Planennummer“ des Frachtbriefs ein „ד-Zeichen einzutragen und zu prüfen, ob der Absender in den „Vermerken des Versenders“ „selbst gestellte Plane × Planen“ und die Nummer angegeben hat " Spalte des Frachtfrachtbriefs.
5. Für die Verladung auf Standstrecken und Standbahnen sind Bahnplanen zu verwenden: Standstrecken und Standbahnfrachter füllen das „Übergabeformular LKW-Plane“ (in zweifacher Ausfertigung) aus und der Absender holt es am Bahnhof mit dem „Übergabeformular LKW-Plane“ ab " von den Standesfrachtführern ausgefüllt. Und prüfen Sie jedes Blatt (das Tuch ist intakt, ohne Beschädigungen, der Ösenring ist intakt, die Markierungen und Zahlen sind intakt und klar. Das Seil ist vollständig, intakt, ohne Verbindungen, fest gesteckt und passgenau mit der Plane verbunden)



